26.11.2008
Telekom Austria und die Mindestvertragsdauer
Vorsicht ist geboten, wenn man mit der Telekom Austria Verträge abschließt. Denn es ist nicht immer alles so einfach wie man denkt, denn besonders in den AGB ist noch viel Unerwartetes versteckt.
Falls jemand ein Produkt von der Telekom Austria bezieht oder gedenkt sich solch eines anzuschaffen, dann sollte die betreffende AGB erst einmal nach “Mindestvertragsdauer” oder “Verlängerungsbindung” durchsucht werden.
Denn bei vielen Produkten der TA (besonders in der Business-Palette) ist eine Verlängerungsbindung in den AGB inkludiert. Das heißt, dass nach Ablauf der Mindestvertragsdauer die Bindung an den Vertrag nicht erlischt, sondern die Vertragsbindung immer wieder um 6 Monate oder 1 Jahr verlängert wird. Wünscht man dies nicht, muss man sich erst schriftlich an die TA wenden und erklären, dass man mit dieser Verlängerungsbindung nicht einverstanden ist. Aber aufpassen, auch hier besteht eine Kündigungsfrist.
Hier geht’s zu den Telekom AGBs.
